| Wesen des Studiengangs |
Der Masterstudiengang dauert 3 Semester.
Im Sinne der Terminologie der Kultusministerkonferenz handelt es sich um einen
konsekutiven Masterstudiengang bei Teilnehmern mit wirtschaftswissenschaftlichem
Erststudium, um einen nicht-konsekutiven Studiengang bei Teilnehmern
mit anderer akademischer Vorbildung. Aufgenommen werden können sowohl Bewerberinnen
und Bewerber, die in unmittelbarem Anschluss an ein akademisches Erststudium sich
vertiefte Kenntnisse auf dem Sektor des betrieblichen Personalwesens erwerben
wollen als auch solche, die nach ihrem Erststudium in die betriebliche Praxis
eingestiegen sind und das Bedürfnis nach weiterer akademischer Qualifikation
verspüren.
Der Studiengang ist entsprechend
der beruflichen Realität im HR-Bereich interdisziplinär ausgerichtet.
Dies zeigt sich im Fächerangebot und in der fachlichen Herkunft von Dozenten
und Studierenden. Obwohl grundsätzlich ökonomisch akzentuiert, steht
der Studiengang auch geeigneten Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen,
z.B. der Rechts- oder Sozialwissenschaften, offen.
Innerhalb des Fachgebiets HR-Management
ist der Studiengang generalistisch ausgerichtet, d.h. es ist keine zu starke Spezialisierung
auf einzelne Teilgebiete des Personalwesens, z.B. Personalentwicklung oder verwaltung,
beabsichtigt.
Das Studium schließt mit dem
akademischen Grad Master of Arts (M.A.) ab. |