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Allgemeine Fragen
1. Was versteht man unter Frühstudium?
Das "Frühstudium" ist ein Angebot für besonders begabte Schülerinnen und Schüler der 11. - 13. Klasse. Diese können sich schriftlich für die Aufnahme als Frühstudentin bzw. -student bei der Hochschule bewerben. Näheres hierzu regeln die jeweils gültigen Bewerbungsrichtlinien und -fristen. Im Falle der Zulassung als Frühstudierender wird die Teilnahme an einzelnen und individuell ausgewählten Lehrveranstaltungen (typischerweise 1-2 Veranstaltungen) und sich daran ggfs. anschließenden Prüfungen neben dem Schulunterricht ermöglicht. Der durch die Teilnahme eventuell verursachte Unterrichtsausfall wird von den Frühstudierenden selbstständig und eigenverantwortlich nachgearbeitet. Schulen treffen hierfür individuelle Regelungen, in welcher Weise das Nacharbeiten nachgewiesen wird (z. B. über Referate o. ä.). (nach oben)
2. Ist ein Frühstudium in jedem Studienfach möglich?
Nein. Dieses Angebot gilt nur für die Fakultät Betriebswirtschaft & Wirtschaftsinformatik. Es ist davon auszugehen, dass die Angebotssituation von Semester zu Semester variieren kann. Es wird aber angestrebt, möglichst viele Studienangebote prinzipiell auch für Frühstudierende zu öffnen. (nach oben)
3. Handelt es sich bei den Frühstudiumsveranstaltungen um spezielle Lehrveranstaltungen, die extra für Schülerinnen und Schüler angeboten werden?
Nein. Bei den Lehrveranstaltungen handelt es sich um reguläre Hochschulveranstaltungen, die zusammen mit Studentinnen und Studenten belegt werden. (nach oben)
4. Warum werden manche Frühstudiumsveranstaltungen morgens angeboten, wo Überschneidungen mit Schulunterricht unumgänglich sind?
Bei allen Frühstudiumslehrveranstaltungen handelt es sich um reguläre Hochschulveranstaltungen, die zusammen mit Studentinnen und Studenten belegt werden. Durch deren Studienpläne ergeben sich bereits zahlreiche Randbedingungen für die Zeitplanung. Es ist daher organisatorisch leider nicht möglich, diese Lehrveranstaltungen alle nachmittags anzubieten. (nach oben)
5. Gibt es die Möglichkeit zum Frühstudium auch an anderen Hochschulen?
Ja. In Bayern gibt es diese Möglichkeit ebenfalls an den Universitäten Würzburg und Erlangen-Nürnberg. Viele andere Bundesländer (insb. NRW) haben Frühstudien-Angebote geschaffen. Die Universität zu Köln hatte als erste Hochschule in Deutschland ein solches Angebot. Auf den dortigen Webseiten finden sich auch Verweise zu Projekten und Ansprechpartnern an anderen Standorten. Die Benennung der Angebote (auch: Juniorstudium, Schülerstudium), Bewerbungsverfahren und Organisationsform variieren aber zwischen den Standorten. (nach oben)
6. Ich habe eine Frage an meinen Fachansprechpartner. Wie erreiche ich diesen am besten?
Sie können eine E-Mail schreiben. Die Reaktionszeiten darauf hängen aber manchmal leider direkt mit der aktuellen Arbeitsbelastung des jeweiligen Fachansprechpartners zusammen. Die meisten Professoren haben eine Sprechstunde eingerichtet, die aber auch von den Studenten genutzt wird. Wann diese liegt, findet man über die Webseite der Hochschule. In den Sprechstunden sind Professoren und Mitarbeiter i. d. R. im jeweiligen Büro anzutreffen und dort auch telefonisch zu erreichen. Hilft das alles nichts, kann man zumeist über das jeweilige Fakultäts-Sekretariat Termine vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch versuchen, einen Professor oder Mitarbeiter in seinem Büro außerhalb der jeweiligen Sprechzeiten anzutreffen, müssen dann aber immer damit rechnen, dass dieser entweder nicht anwesend ist oder keine Zeit für Sie hat. (nach oben)
7. Mit angebotenen Lehrveranstaltungstiteln der einzelnen Frühstudienfächer kann ich nichts anfangen und frage mich, wie ich entscheiden soll, ob eine bestimmte Lehrveranstaltung für mich interessant sein könnte oder nicht. Was kann ich tun?
Hier haben Sie mehrere Möglichkeiten. Fragen Sie einen Fachlehrer Ihres Vertrauens, vielleicht kann der Ihnen schon weiterhelfen. Sollten auf der Frühstudiums-Webseite weiterführende Informationen zur Lehrveranstaltung angegeben sein (z. B. eine Webseite), dann schauen Sie sich diese an. Manchmal hilft es auch, sich die Webseiten des jeweiligen Dozenten anzuschauen. Viele stellen Skripte oder Vorlesungsfolien über ihre Webseiten zur Verfügung. Da Lehrveranstaltungen i. d. R. in einem bestimmten Turnus angeboten werden, hilft es manchmal auch zu schauen, ob ggf. noch Materialien zu einer früheren Fassung einer Lehrveranstaltung verfügbar sind. Oder kontaktieren Sie Ihren jeweiligen Fachansprechpartner. (nach oben)
8. Ich habe am Frühstudium teilgenommen. Kann ich jetzt eine Rückstellung vom Wehr-/Zivildienst beantragen?
Bei einer Einberufung zum Wehr-/Zivildienst kann eine Rückstellung i. d. R. dann erfolgreich beim jeweils zuständigen Kreiswehrersatzamt beantragt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein Drittel des sich an die Schule anschließenden Ausbildungsabschnittes absolviert worden ist. Gelingt es, bereits im Rahmen des Frühstudiums Studienleistungen im o. g. Umfang zu erbringen, erscheint ein solcher Antrag erfolgversprechend. (nach oben)
9. Beim Frühstudium handelt es sich um eine Schulveranstaltung. Habe ich damit nicht Anspruch auf Fahrtkostenerstattung gem. Schulwegkostenfreiheitsgesetz?
Leider nein. Das Gesetz regelt nur die Beförderung zum Unterricht in der nächsten Schule. (nach oben)
10. Angenommen, mir stößt auf dem Weg zwischen Wohnung oder Schule und Hochschule etwas zu. Bin ich versichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz über den GUVV. (nach oben)
Zum Bewerbungsverfahren
1. Wer kann sich bewerben?
Das "Frühstudium" richtet sich speziell an motivierte und leistungsstarke Schülerinnen und Schülern der Stufen 11 bis 13 (in besonderen Fällen auch der Klasse 10) der Gymnasien Niederbayerns, der Oberpfalz und angrenzender Bezirke. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss überzeugend darlegen können, warum sie bzw. er für ein solches Angebot geeignet ist. Die Schule muss ein formalisiertes Gutachten (Bewerbungsformular, s. Bewerbungsrichtlinien) erstellen und die Bewerbung befürworten. Die Hochschule behält sich eine fachliche und begabungspsychologische Prüfung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers im Einzelfall vor. Bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern ist eine Einverständnis aller Erziehungsberechtigten erforderlich.(nach oben)
2. Wann kann ich mich bewerben?
Eine Neubewerbung ist immer zum jeweiligen Wintersemester möglich. Aufgenommene Frühstudierende können ihre begonnenen Frühstudiengänge im Sommersemester auf Antrag fortsetzen, sofern dem schulische oder hochschulische Gründe nicht widersprechen.(nach oben)
3. Können Schüler aus Gymnasien, die nicht in Niederbayern/Oberpfalz liegen, auch teilnehmen?
Auch die Schulen der benachbarten Bezirke werden über die Maßnahme informiert. Falls dennoch Unklarheiten bleiben sollten, die nicht mit Hilfe dieser Website auszuräumen sind, wenden Sie sich bitte die Projektkoordinatoren oder an unseren Schulansprechpartner Herrn Prof. Dr. Dr. Popp. (nach oben)
4. Wird jeder Bewerber, der die Voraussetzungen erfüllt, für das Frühstudium zugelassen?
Schülerinnen oder Schüler, deren Bewerbung von der Schule befürwortet ist, werden in der Regel zum Frühstudium zugelassen, wobei sich die Hochschule im Einzelfall eine fachliche und begabungspsychologische Prüfung vorbehält. Bei zu großem Andrang muss darüber hinaus eine Beschränkung der Zulassung erfolgen, da nicht unbegrenzt viele Teilnehmer eine Veranstaltung besuchen können. (nach oben)
5. Ich bin an einem Frühstudium interessiert und kenne mich mit meinem gewünschten Fachgebiet gut aus. Ich zeige in meinem gewünschten Fachgebiet Engagement und Enthusiasmus, bin jedoch weder hochbegabt noch ein Schüler mit herausragenden Noten. Ist das Angebot für mich grundsätzlich komplett ungeeignet?
Die Entscheidung über die Teilnahme am Frühstudium trifft die Schule. Mittelmäßige Noten sind für intelligente Schülerinnen und Schüler nichts ungewöhnliches, aber auch nicht die Regel. Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Lehrer zunächst eine Verbesserung der Schulnoten verlangen, um Sie für das Frühstudium zu empfehlen. (nach oben)
6. Ich bin an einer Teilnahme am Frühstudium interessiert, meine Schule will mir diese aber nur erlauben, wenn dadurch kein Unterricht ausfällt. Was kann ich tun?
Es gibt zwei Möglichkeiten. Erstens: bitten Sie den verantwortlichen Lehrer oder den Schulleiter darum, ein Gespräch mit unserem Schulansprechpartner Herrn Prof. Dr. Dr. Popp zu führen. Sollte das ergebnislos bleiben, besteht die Möglichkeit, mit dem Fachansprechpartner des gewünschten Studienfachs Kontakt aufzunehmen und zu beraten, ob es im Nachmittagsbereich stattfindende Veranstaltungen gibt, die für Sie geeignet sind. (nach oben)
7. Kann man die Lehrveranstaltung wechseln, wenn sich herausstellt, dass sie zu einem ungünstigen Zeitpunkt stattfindet?
Die Informationen zu den angebotenen Lehrveranstaltungen werden sehr frühzeitig über die Webseite bekannt gegeben, so dass genügend Planungsspielraum sein sollte. Nehmen Sie im Bedarfsfall Kontakt mit Ihrem Fachansprechpartner auf. Ein Wechsel nach dem Anmeldeschluss ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. (nach oben)
Zu den Teilnahmemodalitäten
1. Wie werden die Teilnahme an Frühstudienangeboten und damit ggf. verbundener Unterrichtsausfall organisatorisch geregelt?
Über die Aufnahme als Frühstudent/in entscheiden die Schulen und die Hochschule Deggendorf. Die jeweilige Schulleitung beurlaubt die Schülerin bzw. den Schüler vom Unterricht an der Schule. Der Besuch von Lehrveranstaltungen an der Hochschule Deggendorf findet ergänzend zum Unterricht an der Schule statt und ist eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang schulischer Unterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule eigenverantwortlich und im Einzelfall. Ausgefallener Unterricht wird von den Frühstudierenden selbstständig nachgearbeitet. Die Schule kann das Erbringen zusätzlicher Leistungen, wie z. B. das Verfassen von Referaten, verlangen. Einzelheiten werden mit dem Fachlehrer und der Schulleitung abgestimmt. Für Auskünfte in Schulfragen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Dr. Popp zur Verfügung. (nach oben)
2. Muss ich Einschreibegebühren oder Studiengebühren bezahlen?
Nein. Das Angebot der Hochschule Deggendorf ist für Schülerinnen und Schüler kostenlos. (nach oben)
3. Bin ich als Frühstudentin bzw. -student offiziell eingeschrieben?
Nein. Es gibt keinen Studierendenstatus mit Ausweis und Matrikelnummer. Nur so kann das Angebot an Schülerinnen und Schüler kostenlos bleiben. (nach oben)
Zum Studienbetrieb
1. Woher bekommt man weitere Information zu Lehrveranstaltungen (Ort, Zeit, Dozent, Inhalte)?
Beschreibungen der Lehrveranstaltungen finden Sie auf der Webseite der Hochschule Deggendorf bei den jeweiligen Fakultäten und deren Studienangeboten.Des weiteren können Sie anhand des Vorlesungsplans feststellen, wann eine Veranstaltung wo stattfindet und von welchem Dozent sie gelesen wird. (nach oben)
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2. Kann ich Leistungsnachweise erbringen?
Über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen werden Bescheinigungen ("Scheine") ausgestellt. Bei Klausuren und Praktika wird auch eine Note vergeben. Diese Scheine können später für ein ordentliches Studium eingebracht werden. Die sogenannten ECTS-Punkte dokumentieren den zeitlichen Umfang der erbrachten Leistung. (nach oben)
3. Wer erkennt die Leistungsnachweise an?
Die Leistungsnachweise werden von der Hochschule Deggendorf bei Aufnahme eines regulären Studiums anerkannt. Für andere Hochschulen können wir aus formalen Gründen keine Zusage machen. Man darf aber davon ausgehen, dass die Leistungsnachweise auf Antrag auch an anderen Hochschulen anerkannt werden. (nach oben)
4. Was bringt mir die Teilnahme an Prüfungen und der Erwerb von Scheinen?
Die Leistungsnachweise sind identisch mit denen des regulären Studiums. Sie können sich diese bei Aufnahme eines regulären Studiums auf Antrag anrechnen lassen. (nach oben)
5. Entstehen mir Nachteile für ein späteres Studium bei schlechten Leistungen im Frühstudium?
Nein. Dieses Problem sollte allerdings in der Praxis nicht auftreten. Durch die Betreuung durch Tutoren ist sicher gestellt, dass bei Zweifeln am Erfolg von der Teilnahme an Klausuren oder Prüfungen abgeraten wird. (nach oben)
6. Gibt es Erfahrungsberichte von Frühstudierenden?
Ja. Einen ausführlichen Bericht eines Frühstudenten an der Hochschule Deggendorf finden Sie hier. (nach oben)
7. Wieviel Unterricht fällt aus?
Wieviel Unterricht prinzipiell ausfallen darf, entscheidet ausschließlich die Schule im Einzelfall. (nach oben)
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