Auslandsstudium, -praktikum und -dozentur
- Liste der Partneruniversitäten (pdf, 148 kB)
- Liste der Partneruniversitäten für Ingenieurstudiengänge (pdf, 90 kB)
- Broschüre Partneruniversitäten (pdf, 3 MB)
- Broschüre Ausland und Studium (pdf, 212 kB)
- European Policy Statement (pdf, 70 kB)
- Erfahrungsberichte
Literatur
In der Bibliothek befindet sich weitere Literatur, die dieses Thema vertieft. Die Bücher über Bewerbungen national und international befinden sich im Zwischengeschoss.
Versicherung
Fragen zu Versicherungen unbedingt rechtzeitig bei der eigenen Versicherung einholen! Dabei sollte besonders auf folgende Fragen eingegangen werden:
- Gilt meine deutsche Versicherung im gewünschten Zielland?
- Wird eine Zusatzversicherung zur Deckung aller Leistungen empfohlen?
Weiterhin sollte in Erwägung gezogen werden, ob eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung ratsam ist.
Wann?
Grundsätzlich erfolgt ein Auslandssemester erst nach dem 2. Semester, da zunächst die für das Studium notwendigen Grundlagen erworben werden sollen. Ein Auslandssemester an einer europäischen Partnerhochschule kann neben Auslands-BaföG durch ERASMUS-Fördergelder bezuschusst werden.
Studium an europäischen Partnerhochschulen:
Beratung im Akademischen Auslandsamt (B 210)
Bewerbungsunterlagen im Zimmer B 210 einreichen
Bewerbungsschluss: 4.4. jährlich für darauffolgendes akademisches Jahr (WS+SS!)
- Auswahlkriterien
- Studieninformation zum Auslandsstudium
- Bewerbungsunterlagen:
- Zunächst nur Bewerbungsbogen mit Lebenslauf, Notenblatt, Foto und Motivationsschreiben in B210 abgeben.
- Nach Nominierung Annahmeerklärung und Learning Agreement (extern und intern) zusammen mit den Bewerbungsunterlagen für die jeweilige Partnerhochschule in B210 abgeben.
extern:
Learning Agreement
intern:
Formblatt Anerkennung für die im Ausland erbrachten Leistungen (nicht IM-Studenten)
Formblatt Anerkennung für die im Ausland erbrachten Leistungen (für WI-Studenten) - nach Rückkehr Bericht in "Erfahrungsberichte" erfassen, Zeugnis und Aufenthaltsbescheinigung in B210 abgeben.
Praktikum in Europa:
Beratung und Praktikumsbörse bei Fr. Ulrike Sauckel (B103)
Bewerbungsunterlagen für finanzielle Unterstützung im International Office (B210) einreichen.
| Bewerbungsschluss: | 31.08. fürs darauffolgende WS |
| 28.02. fürs darauffolgende SS |
Auswahlkriterien(pdf)
Bewerbungsunterlagen:
- Zunächst nur Bewerbungsbogen mit Lebenslauf, Notenblatt, Motivationsschreiben, Praktikumsvertrag, Passfoto und BAföG-Bescheid in B210 abgeben.
- Nach Stipendienzusage Placement Contract, Training Agreement und Annahmeerklärung einreichen.
- Nach der Rückkehr Bericht anfertigen und zusammen mit der Praktikumsbescheinigung in B210 abgeben.
Für Praktika außerhalb Europas gibt es neben Auslands-BaföG ebenfalls Fördermöglichkeiten.
Studium an Partnerunis weltweit:
Beratung und Infos im akademischen Auslandsamt (B 210)
Bewerbungsunterlagen:
Zunächst nur Bewerbungsbogen mit Lebenslauf, Notenblatt, Foto und Motivationsschreiben in B210 abgeben.
Nach Nominierung Learning Agreement (extern und intern) zusammen mit den Bewerbungsunterlagen für die jeweilige Hochschule in B210 abgeben.
extern:
Learning Agreement
intern:
Formblatt Anerkennung für die im Ausland erbrachten Leistungen (nicht IM-Studenten)
Formblatt Anerkennung für die im Ausland erbrachten Leistungen (für WI-Studenten)
Nach Rückkehr Bericht in "Erfahrungsberichte" erfassen, Zeugnis und Aufenthaltsbescheinigung in B210 abgeben.
Bewerbungsfristen:
Übersee: 1.4. jeden Jahres für ein Studium im darauffolgenden akademischen Jahr (WS und SS).
Nicht an Partnerunis studieren, Studium weltweit ohne Partnerschaftsabkommen
Auch dies ist möglich und wird vom International Office unterstützt. Hier müssen Sie sich selbstständig bewerben, das International Office steht aber gern mit Rat zur Seite. Bitte in jedem Fall das International Office (B 210) informieren, denn auch für diese Studienaufenthalte stehen neben Auslands-BAföG Fördermittel zur Verfügung!
Folgende Unterlagen sind immer einzureichen:
- Zulassungsbescheid der ausländischen Universitäten
- Learning Agreement
Studiengebühren in Europa (pdf)
Dozentur und Mitarbeiterfortbildung an europäischen Partnerhochschulen (nur für Dozenten und Mitarbeiter)
Im Rahmen des europäischen LLP-Programms für lebenslanges Lernen können Professoren und Mitarbeiter europäischer Hochschulen einen Lehraufenthalt/Fortbildungsaufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule verbringen. Hierfür stehen EU-ERASMUS-Fördermittel zur Verfügung. Weitere Informationen und Anmeldung im akademischen Auslandsamt.
- Auswahlkriterien
- Bewerbungsunterlagen für Dozenten (Dozentur)
- Bewerbungsunterlagen für Mitarbeiter (Fortbildung)
- Dienstreiseantrag
- Aufenthaltsbescheinigung für Dozenten (Dozentur)
- Aufenthaltsbescheinigung für Mitarbeiter (Fortbildung)
- Bericht für Dozenten (Dozentur)
- Bericht für Mitarbeiter (Fortbildung)
- Dienstreiseabrechnung
Die Bewerbungsunterlagen (Training Agreement für Dozenten und Work Programme für Mitarbeiter) sowie die jeweilige Annahmeerklärung sind vor dem Aufenthalt zusammen mit einem Dienstreiseantrag am Akademischen Auslandsamt (B 210) einzureichen.
Die Aufenthaltsbestätigung (Letter of Confirmation) ist von der Partnerhochschule zu unterschreiben und nach Rückkehr zusammen mit dem Bericht und der Dienstreiseabrechnung im Akademischen Auslandsamt einzureichen.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in einer Summe nach Genehmigung der Reisekostenabrechnung.

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